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    Schuldnerberatung und Privatinsolvenzverfahren

Kosten der Schuldnerberatung, Schuldenbereinigungsversuch und Erstellung des Antrages zum Insolvenzverfahren

Die Höhe der Kosten für das anwaltlich betreute Schuldenbereinigungsverfahren richten sich nach dem Aufwand der Bearbeitung und orientieren sich an den Gebühren der gesetzlichen Beratungshilfe. Es besteht die Möglichkeit die Kosten über den Verlauf der Bearbeitung in Raten zu zahlen. Die Kosten der Schuldnerberatung richten sich nach den Vorgaben des für Rechtsanwälte gültigen Rechtsdienstleistungsvergütungsgesetzes. Die Kosten für die anwaltliche Betreuung des Verfahrens betragen danach:

Grundgebühr352,00 €
Einzelgebühr pro Gläubiger22,00 €
Einzelgebühr pro Immobilie 42,00 €
Post- und Telekommunikationskosten 20,00 €
zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent

Für die Erstberatung fallen Kosten in Höhe von 120,00 € an. Die Kosten der Erstberatung werden auf die Kosten des nachfolgenden Verfahrens angerechnet.

Für das Verfahren bis zur Einigung mit den Gläubigern oder der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens fällt eine Grundgebühr in Höhe von 352,00 € an. Hinzu tritt eine Einzelgebühr in Höhe von 22,00 € pro Gläubiger, sowie eine Gebühr in Höhe von 42,00 € pro Immobilie. Die Kosten des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches umfassen im Falle des Scheiterns auch die Ausstellung der Bescheinigung der fehlgeschlagenen außergerichtlichen Einigung zur Ermöglichung des nachfolgenden gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Hinzu treten die Kosten der Telekommunikation, sowie die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent.

Anwalt Berlin - Betreuung von Privatinsolvenzverfahren mit Büro in der Wilmsstrasse in Kreuzberg gleich neben Neukölln, Schöneberg und Friedrichshain und in der Nähe von Mitte, Lichtenberg, Hohenschönhausen und Wedding.


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Fax: 030 - 98 340 611

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